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30.11.2020 | Erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 19. Dezember 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern hat die Landesregierung die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und die ab 01.12.2020 geltende SchulencoronaVO beschlossen.
Hinweisen möchte ich diesbezüglich vorrangig auf folgende Punkte:

In der Zeit vom 1. Bis zum 19. Dezember 2020 gilt eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann ausgenommen,

1. wenn im Unterrichtsraum bei Abschlussprüfungen, mehr als zwei Zeitstunden umfassenden schriftlichen Leistungsnachweisen und mündlichen Vorträgen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird;

2. wenn auf dem Schulhof ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird;

3. soweit sie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes Sport ausüben oder ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird;

4. soweit auf Schulwegen zwischen Bus- und Bahnhaltestellen und der Schule ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten wird.

5. wenn eine glaubhaft gemachte körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung besteht.

Viele Grüße
Kristina Simon

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