Leistungsbewertung
Konzept als PDF: Konzept zur Leistungsbewertung in Jahrgang 5 bis 10
Konzept zur Leistungsbewertung in Jahrgang 5 bis 10
Gemäß der aktuellen Gemeinschaftsschulverordnung regelt der § 7:
„In Notenzeugnissen ist für die Fächer jeweils kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen von den Schülerinnen und Schülern erbracht worden sind.“
Zudem ist geregelt, dass die Anforderungsebenen auf dem Zeugnis mit Sternen (***/**/*) kenntlich zu machen sind.
Drei Sterne (***) kennzeichnen die Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (erweitertes Niveau), zwei Sterne (**) die Anforderungsebene zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (mittleres Niveau) und ein Stern (*) die Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (Basisniveau).
Unser Konzept ist gegliedert in:
1. Drei Anforderungsebenen
2. Unterricht
3. Klassenarbeiten
4. Ü-Notenskala auf dem Zeugnis
5. Auf welcher Anforderungsebene sind die Noten der Abschlussprüfung abgebildet?
6. Prognose für den voraussichtlichen Schulabschluss
7. Leistungsrückmeldungen
1. Drei Anforderungsebenen
Die Fachlehrkraft stellt für jede Schülerin bzw. jeden Schüler fest, auf welcher Anforderungsebene (***/**/*) vorwiegend die Leistungen erbracht wurden. Dies gilt für alle Fächer außer Sport. Maßgeblich für die Anforderungsebene sind der bearbeitete Inhalt und die Komplexität der Aufgaben.
Für alle Fächer sind diese unterschiedlichen Anforderungsebenen in den Fachanforderungen definiert. Die Anforderungsebenen unterscheiden sich auch in der Komplexität der Aufgaben. Auf der Anforderungsebene * bearbeiten die Jugendlichen einfache Aufgaben und erhalten Hilfestellungen. Auf der Anforderungsebene ** sind die Aufgaben komplexer und verlangen eine weitgehend selbstständige Bearbeitung. Auf der Anforderungsebene *** sind die Aufgaben komplex und abstrahierend und es müssen zudem selbstständig Lösungen gefunden werden.
2. Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit in verschiedenen Fächern auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Niveaus) zu arbeiten. Das führt dazu, dass die Noten auf den Zeugnissen auch dementsprechend unterschiedlich mit Sternen gekennzeichnet sein können. Für den Unterricht ändert sich hierdurch erstmal nichts. Unser Unterricht ist geprägt durch differenziertes Arbeiten, unterschiedliche Formen des selbstgesteuerten Lernens, dem Entwickeln methodischer Kompetenzen, etc.
Weiterhin beinhaltet der Unterricht natürlich auch die typischen Phasen, wie z.B. Erklärungs- oder Sicherungsphasen. Im Unterricht entscheiden die Schülerinnen und Schüler bei differenzierten Aufgabenstellungen, auf welcher Anforderungsebene sie arbeiten wollen und können. Sie können sich an unterschiedlich anspruchsvollen Aufgaben ausprobieren, werden aber auch von ihren Lehrkräften beraten, wenn es zu einer dauerhaften Unter- oder Überforderung kommt.
3. Wie werden Klassenarbeiten gestaltet?
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bei Klassenarbeiten die Möglichkeit auf den drei Anforderungsebenen zu arbeiten. Eine Klassenarbeit muss jedoch nicht zwingend input-differenziert sein, sondern kann z.B. auch durch die Qualität und/oder Quantität der erbrachten Leistung im Erwartungshorizont differenziert werden. Aufgrund der bisherigen Arbeit im Unterricht können die Schülerinnen und Schüler selbst einschätzen, welche Anforderungsebene sie bearbeiten sollten. Die Lehrkräfte beraten die Schüler*innen bei der Einschätzung ihrer Anforderungsebene. Die Anzahl der Klassenarbeiten in den jeweiligen Fächern sind durch einen Erlass geregelt.
4. Ü-Notenskala auf dem Zeugnis
Bei der Anwendung der Ü-Notenskala ist es nicht möglich, eine 3** in eine 2* umzuwandeln, weil eine Zwei auf einem Zeugnis schöner aussieht als eine Drei. Da die Leistungen überwiegend auf **- Ebene erbracht wurden, müssen sie auch so im Zeugnis erscheinen. Ein Schüler, der überwiegend auf ***-Ebene arbeitet, dies aber fehlerhaft und nachlässig tut, bekommt eine 4*** oder gar ein 5*** auf dem Zeugnis ausgewiesen.
5. Auf welcher Anforderungsebene sind die Noten der Abschlussprüfungen abgebildet?
Die Abschlussprüfungen werden mit der regulären Notenskala von 1 bis 6 bewertet. Daraus folgt, dass die Endnoten unter Berücksichtigung der Anforderungsebenen berechnet werden müssen. Die Vornoten für den ESA werden auf die Anforderungsebene * umgerechnet und Prüfungsleistungen ausschließlich mit * bewertet. Für die Versetzung in die 10. Klasse müssen die Versetzungsbedingungen auf der Anforderungsebene ** erfüllt werden. Die Vornoten für den MSA werden auf Anforderungsebene ** umgerechnet und die Prüfungsleistungen werden ausschließlich auf der Anforderungsebene ** erbracht. Somit weist das MSA-Abschlusszeugnis alle Noten auf dieser Anforderungsebene aus.
6. Prognose für den voraussichtlichen Schulabschluss
Ab dem Halbjahreszeugnis der 8. Klasse beinhalten die Zeugnisse einen Hinweis auf den zu erwartenden Schulabschluss. Um diese Abschlussprognose zu stellen, muss die Zeugniskonferenz sich anhand des Notenbildes und der auf den unterschiedlichen Anforderungsebenen erbrachten Leistungen ein Gesamtbild vom Leistungspotential einer Schülerin oder eines Schülers machen. Diese Prognose kann durch die Zeugniskonferenz zu jedem nachfolgenden Halbjahr auf Basis des jeweils aktuellen Notenbildes überdacht, bestätigt oder geändert werden.
7. Leistungsrückmeldungen
Zusätzlich zu den Zeugnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler einmal pro Halbjahr, rund um die Oster- bzw. Herbstferien, eine differenzierte und individuelle Leistungsrückmeldung. Dabei werden die erbrachten Leistungen thematisiert, Lob ausgesprochen, motiviert und nötige Entwicklungsschritte der Schülerin oder dem Schüler erklärt.
Erlass „Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I“ vom 17.September 2023; Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur; Karin Prien
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